Kostenübernahme der Krankenkasse
Einige Behandlungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.
Dazu zählen:
- Behandlungen die auf ärztliche Heilmittelverordnung beim diabetischen Fußsyndrom mit Durchblutungsstörungen (pAVK)
und/oder Nervenstörungen (Polyneuropathie) verordnet werden
- Die Nagelkorrekturen mittels Spangentherapie können nach Einzelfallprüfung bei den Krankenkassen auch bezuschusst werden.